Kindergartenordnung

Kindergartenordnung

  1. Öffnungs- und Schließzeiten

Unsere Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet und bleibt 25 Tage im Kalenderjahr geschlossen. Die Schließungszeiten werden zu Beginn eines Kindergartenjahres bekannt gegeben.

  1. Aufnahme

Die Vorbereitung Ihres Kindes auf den Aufenthalt bei uns beginnt mit einer stundenweisen Eingewöhnungszeit, an der ein Elternteil oder eine andere Bezugsperson teilnehmen kann.

Die Gestaltung dieser Zeit wird individuell, zwischen Ihnen und der verantwortlichen Erzieherin abgesprochen.

  1. Bringen und Abholen/Aufsichtspflicht

Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten.
Für Kinder, die nicht persönlich übergeben werden, können wir die Aufsichtspflicht nicht garantieren.
Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen noch zur Abholung berechtigt ist. Die Vollmachten können jeder Zeit schriftlich geändert werden.
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder nach der vereinbarten Betreuungszeit abzuholen bzw. abholen zu lassen.
Für eine rechtssichere Gestaltung der Abholphase, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die vereinbarte Betreuungszeit nicht weiterausgedehnt wird und Sie sich nicht länger als notwendig auf dem Kindergartengelände aufhalten.
Gespräche sind auf ein Notwendiges zu reduzieren, da das pädagogische Team für weitere Kinder die Aufsichtspflicht hat.
Für umfangreichere Gespräche können jederzeit Termine vereinbart werden.

  1. Krankheiten und Fehlzeiten

Bei der Übergabe der Kinder an das pädagogische Team sind eventuelle Auffälligkeiten und Besonderheiten mitzuteilen.
Bei auftretenden Veränderungen im Allgemeinzustand und Verhalten des Kindes entscheidet die Kita-Leitung oder die verantwortliche Erzieherin, ob das Kind weiter in der Einrichtung bleiben kann oder die Eltern informiert werden.
In unklaren und lebensbedrohlichen Situationen wird sofort der Notdienst und anschließend die Eltern informiert.
Bei allen auftretenden Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, müssen Kinder dem Arzt vorgestellt werden.
Alle ansteckenden Krankheiten sind der Einrichtung gegenüber meldepflichtig!
Mit dem Betreuungsvertrag für das Kind wird den Erziehungsberechtigten das Infektionsschutzgesetz (§34 Abs.5, Seite 2) ausgehändigt.
KRANKE KINDER GEHÖREN NICHT IN DIE KITA- ZUM SCHUTZ IHRES KINDES UND ALLER IN DER KITA BEFINDLICHEN PERSONEN!
Bitte melden Sie Ihr Kind bis 14:00 Uhr für den Folgetag ab, wenn es die Einrichtung nicht besuchen wird.

  1. Medikamente

Medikamente dürfen nur mit einer Einweisung von einem Arzt verabreicht werde.

  1. Unfall

Alle Kinder der Kita sind über die Unfallkasse NRW versichert. Bei Kindern ist das Tragen von Schmuck eine Unfallgefahr und kann zu Verletzungen führen.
Während der Turnangebote muss jeglicher Schmuck abgelegt werden, das betrifft ggf. auch Haarschmuck (Spangen u.a.).
Wir empfehlen Ihnen, möglichst auf Schmuck bei den Kindern zu verzichten.

  1. Sicherheit/ Türschließung

Bitte achten Sie darauf, dass die Haustür und das Hoftor nach Betreten und Verlassen des Kitageländes geschlossen sind.
Lassen Sie Ihr Kind nicht allein die Haustür und das Hoftoröffnen und achten Sie darauf, dass Sie nur mit dem eigenen Kind das Kitagelände verlassen!
Geben Sie diese Information auch an die Personen weiter, die zur Abholung Ihres Kindes beauftragt werden.
Die Kinder werden beim Abholen vom pädagogischen Personal verabschiedet und damit der abholenden Person übergeben.

  1. Ordnung und Sauberkeit

Wir möchten Sie bitten, sich von Ihrem Kind an der Gruppenraumtür zu verabschieden und es auch dort zu empfangen, damit der Ablauf im Gruppenraum nicht gestört wird und die Aufsichtspflicht gewährleistet werden kann. ausgenommen sind Elternteile, deren Kind in der Eingewöhnungsphase ist.
Bitte betreten sie die Räumlichkeiten bei Regen- und Winterwetter nur mit Schuhüberziehern.
In der Garderobe ist darauf zu achten, dass die Bekleidung Ihres Kindes im dafür vorgesehenen Bereich untergebracht ist.
Auf dem Kitagelände gilt Rauchverbot!
Hunde und andere Haustiere sind auf dem Kitagelände nicht erlaubt!

  1. Wertsachen/Haftung

Für alle mitgebrachten Kleidungsstücke und Gegenstände wird durch die Kita keine Haftung übernommen.

  1. Erziehungspartnerschaft

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischen Personal ist uns nicht nur sehr wichtig, sie ist Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit!

  1. Der Verein „Die Waldwichtel“ e.V.

Mit dem Beitritt in den Verein verpflichtet sich jede Familie einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen und Pflichtarbeitsstunden zu leisten.
Die Höhe orientiert sich an der Mitgliederzahl oder dem Bedarf der Einrichtung. Jede nicht abgeleistete Pflichtarbeitsstunde wird am Ende eines Kindergartenjahres in Rechnung gestellt.

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